Wir wünschen uns langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Kunden und Geschäftspartnern, basierend auf Vertrauen und Transparenz. Dazu gehört auch das Thema Nachhaltigkeit!
Die Schonung unserer Umwelt, das soziale Miteinander und eine anständige Unternehmensführung sind wesentliche Eckpfeiler unserer Unternehmenskultur.
Nachhaltigkeitsrisiken (im Sinne der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können. Diese Nachhaltigkeitsrisiken werden bei all unseren unternehmerischen Tätigkeiten berücksichtigt und finden ständige Beachtung.
I. Wir berücksichtigen bei all unseren Tätigkeiten die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren:
Größten Wert legen wir auf die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
II. Wir orientieren uns an den UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI):
III. Wir stellen durch geeignete Informationen sicher, dass unsere Berater Investmentprodukte auch hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten beurteilen können, um unseren Kunden mit entsprechenden Nachhaltigkeitspräferenzen geeignete Produkte empfehlen zu können. Aktuelle Produktkenntnisse, rechtliche und fachliche Grundlagen sowie aufsichtsrechtliche Entwicklungen vermitteln wir unseren Beratern durch ein breites und qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot.
IV. Hinsichtlich der Grundsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung werden wir uns an den Grundgedanken des Deutschen Corporate Governance Kodex orientieren.
V. Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens gemäß Art. 4 Abs. 2 b): Zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zählen wir Beeinträchtigungen der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Diese umfassen ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte. Kern der Agenda 2030 sind 17 Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals.
Zur Konkretisierung und stetigen Aktualisierung der veröffentlichten Informationen gemäß Art 12 orientieren wir uns an den Veröffentlichungen der für uns zuständigen Aufsichtsbehörden, wie sie z. B. durch das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vorgestellt wurden. Des Weiteren werden wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeiten die Berichterstattung und die gesetzlichen, vorvertraglichen Informationen von Produktpartnern zu den Nachhaltigkeitsrisiken bei Investmentprodukten berücksichtigen. Dabei können wir ggfs. auch Daten und Informationen Dritter zur Beurteilung des jeweiligen Produktpartners verwenden.
Wir achten stets darauf, dass Marketingmitteilungen gemäß Art. 13 im Einklang mit den von uns veröffentlichten Informationen stehen.
Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren liegen aus unserer Sicht vor allem dann vor, wenn folgende Ziele beeinträchtigt würden:
Environmental/Umwelt
Social/Soziales
Governance/Unternehmensführung
Durch Medienbeobachtung versuchen wir, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die obengenannten Nachhaltigkeitsfaktoren zu erkennen. Sollten wir substanzielle Beeinträchtigungen der obengenannten Faktoren durch Investitionsentscheidungen unseres Hauses feststellen, werden wir darauf reagieren. Dies kann dadurch geschehen, dass wir einen aktiven Kommunikationsprozess mit Emittenten und Produktgebern starten, bis hin zu einem Desinvestment bei gescheitertem Kommunikationsprozess.
Sobald die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen die obengenannten Faktoren umfasst und durch geeignete Infrastruktur eine Auswertung und Messung erfolgen kann, werden auch wir die notwendigen Schritte einleiten, um auf Basis dieser Datengrundlage zu einer granulareren Messung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu kommen und dann entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
VI. Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik gemäß Art. 5
Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass weder unsere Berater noch unsere sonstigen Mitarbeiter in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse von Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütungshöhe des Produktes.
Stand: 02 / 2021
Wir berücksichtigen bei all unseren Tätigkeiten im Bereich der Finanzdienstleistungen die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren
Größten Wert legen wir auf die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Inhalte, Bewertungsmethoden und Darstellung der wichtigsten Nachhaltigkeitsauswirkungen und hierfür zugrunde liegender Nachhaltigkeitsindikatoren der Veröffentlichungen der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie der gängigen Branchenstandards dienen uns als Orientierung.
Nachhaltigkeitsrisiken werden entsprechend den Anlagezielen des Kunden in die Beratung mit einbezogen. Für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung werden wir die Berichterstattung von Emittenten zu den nicht finanziellen Risiken berücksichtigen. Dabei können wir uns auch der Auswertung, sowie der Daten und Informationen, Dritter bei den jeweiligen Emittenten bedienen.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art. 6: Gegenwärtig liegen keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse für die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der von uns beratenen oder vermittelten Finanzprodukte vor. Tendenziell ist zu erwarten, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken möglicherweise negativ auf die Rendite von Finanzprodukten auswirken können.
Da sich aktuell gesicherte Informationsquellen zur Beurteilung der Nachhaltigkeitseinstufungen von Produkten noch in der Entwicklung befinden, ist von uns eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale oder eine Kombination dieser Merkmale für konkrete Investments, Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukte zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beabsichtigt.
Ebenso wenig wird mit der von uns angebotenen Anlageberatung oder Anlagevermittlung eine nachhaltige Investition angestrebt. Entsprechend sind weitergehende Transparenzvorgaben aus Art. 8 und 9 für uns nicht relevant. Ebenso wenig wird mit von uns vermittelten oder beratenen Finanzprodukten eine direkte Reduzierung der CO2-Emissionen angestrebt.